allgemeine Geschäftsbedingungen


Für alle Lieferungen, auch solche aus zukünftigen Geschäftsabschlüssen, gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, auch wenn im Einzelfall nicht darauf Bezug genommen wird. Hiervon abweichende Bedingungen des Käufers werden auch dann nicht rechtswirksam, wenn vom Lieferanten nicht ausdrücklöich wiedersprochen wird. Mündliche oder fernmündliche Nebenabreden oder Änderungen des Vertrages, der Verkaufs-, Lieferungs- ud Zahlungsbedingungen haben nur Gültigkeit, wenn sie vom Lieferer schriftlich bestätigt werden. Alle Angebote sind stets freibleibend.Der Lieferer übernimmt keine Gewähr dafür, daß die vom Kauf angebotenen Waren auch tatsächlich und zu den genannten Preisen lieferbar sein werden. Der Lieferant behält sich Abbildungen und Beschreibungen, Gewichtsangaben sowie Irrtum vor.

Die Lieferug erfolgt in der Regel zum vereinbarten Liefertermin. Teillieferungen sind zulässig. Bei Überschreitung des Liefertermins ist der Käufer berechtigt vom Vertrag nur dann zurückzutreten wenn der Lieferer vorher eine angemessene Nachfrist gestellt hat. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag durch den Käufer ist bei Sonderanfertigung ausgeschlossen. Unvorhergesehene Lieferhindernisse wie Fälle höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Streis und Transportschwierigkeitenentbinden den Lieferer von der Lieferpflicht. Schadenersatzansprüche des Käufers sind in diesem Fall ausgeschlossen. Vorraussetzung für die Lieferung ist die unbedingte Kreditwürdigkeit des Käufers. Ergeben sich nach Vertragsabschluß daran Zweifel, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Mangelnde Kreditwürdigkeit gilt als ergeben, wenn der Käufer eine fällige Rechnung trotz Mahnung nicht bezahlt.

Der Versand erfolgt in allen Fällen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Das gleiche gilt für alle eventuell anfallenden Rücksendungen. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Ware auf den Käufer über. Rücksendungen müssen grundsätzlich frei Haus geliefert werden. Eine Versicherung gegen Transportschäden wird vom Lieferer nicht abgeschlossen.

Zur Berechnung kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise. Alee Preise verstehen sich in Euro inclusive am Tage der Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Der Rechnungsbetrag ist sofort ohne Abzug fällig und wird durch Nachnahme oder Vorkasse erhoben. Bei Zahlungsverzug sind vorbehaltlich der Geltentmachung weiterer Schadensersatzansprüche, Verzugszinsen in Höhe von 1,5% per Monat zu entrichten.

Der Lieferer behält sich das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren bis zur Bezahlung der gesamten Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte, vom Käufer bezeichnete Warenlieferung bezahlt oder die Ware weiterverkauft wurde. Infolge dessen sind bis zur Erfüllung sämtlicher dem Lieferer gegenüber zustehenden Ansprüche die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der gelieferten Ware durch den Käufer unzulässig. Wird die vom Lieferer gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Käufer hierdurch seine Eigentums-bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder an dem neuen Gegenstand an den Lieferer. Dieser ist berechtigt, bei Zahlungsverzug oder Zahlungsschwierigkeiten des Käufers sofortige Herausgabe der Ware zu verlangen.

Der Käufer hat Beanstandungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Ware, schriftlich den Verkäufer vorzutragen. Beschädigt ankommende Sendungen sind in erster Linie bei den verantwortlichen Frachtführer (Post, Spediteur) zu reklamieren. Erst wenn dieser ein Verschulden des Lieferers festgestellt hat, ist eine Reklamation beim Lieferer zulässig.

Bei berechtigten Raklamationen hat der Käufer primär nur Anspruch auf Umtausch oder Reparatur nach Ermessen des Lieferers. Anspruch auf Wandlung oder Minderung hat der Käufer nur dann, wenn er dem Verkäufer zur Beseitigung der Beanstandung eine angemessene Nachfrist mit Erklärung bestimmt hat, daß er die Beseitigung des Mangels nach dem Ablauf dieser Frist ablehnt. Weitergehende unmittelbare oder mittelbare Schäden werden nicht erstattet. Bei berechtigten Reklamationen haftet der Lieferer für Mängel nur insoweit und in dem Umfang, wie der Lieferer Gewährleisungsansprüche dem in Betracht kommenden Vorlieferanten bzw. Hersteller hat. Weitergehende Ersatzansprüche gleich welcher Art sind ausgeschlossen.

Sämtliche Ersatz- und Gewährleisungsansprüche erlöschen, wenn die vom Lieferer gelieferten Waren bei Motorsporteinsätzen jeglicher Art verwendet, oder wenn sie ander weitig verändert, umgebaut oder instandgesetzt wurden.

Finden die vom Lieferer gelieferten Waren in Fahrzeugen verwendung, die im öffentlichen Strßenverkehr zugelassen sind, hat der Käufer dafür Sorge zu tragen, daß alle Änderungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

Wenn der Käufer die Abnahme der Ware ablehnt, eine ihm vorbehaltene Auswahl der Ware oder einen Abruf der Lieferung trotz Mahnung nicht vornimmt, oder wenn die Erfüllung des Kaufvertrages vom Käufer verweigert wird, hat der Lieferer das Recht, anstelle der Vertragserfüllung Schadenersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 25% des vereinbarten Kaufpreises zu verlangen, soweit der Käufer nicht nachweist, daß ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist. Das gleiche gilt, wenn vom Käufer der Wunsch nach Stornierung einer Bestellung an den Lieferer gestellt und von diesem angenommen wurde. Die Geltentmachung eines höheren Schadens bleibt dem Lieferer vorbehalten. Bei Nichtzahlung durch den Käufer hat der Lieferer die Wahl, die Ware auf Kosten des Käufers wieder in sein Lager zu nehmen und erst nach Einagng der Zahlung auf Kosten des Käufers wieder zum Versand zu bringen. Für die Zeit der Lagerung trägt der Käufer neben den Verzugszinsen die Kosten für die Lagermiete. Jede Lagerung erfolgt auf Gefahr des Käufers. Die Lagerung bewirkt eine Umwandlung der vereinbarten Gattungsschuld.

Für alle zwischen den Vertragsparteien abgeschlossene Geschäfte gilt als Erfüllungsort und Gerichtsstand Hof/Saale als vereinbart. Ist der Käufer nicht Kaufmann im Sinne des §1 HGB, so gilt Hof/Saale als Gerichtsstand für das gerichtliche Mahnverfahren gemäß § 688 ff der ZPO als vereinbart.

Die rechtliche Unwirksamkeit eines Teils der vorstehenden Bedingungen hat auf die Gültigkeit des restlichen Inhaltes derselbe keinen Einfluß.

Guthaben aus Rücksendungen können nur mit Warenlieferung verrechnet werden. Eine Auszahlung des Guthabens ist nicht möglich.

Werden Produkte, die vom Lieferer erworben wurden, von anderen Werkstätten eingebaut, ist eine Rücknahme der Ware ausgeschlossen. Ist die Werkstatt bzw. der Händler nicht in der Lage, die Produkte zu installieren, ist die Rückgabe der Ware an den Lieferer wegen Nichtgefallens ausgeschlossen!
Motorsportprodukte, die im öffentlichen Strassenverkehr nicht zugelassen sind, unterliegen keiner Garantie!

MS-MOTORSPORT TEAM